Sonntag, 10. März 2013

Mein Milan und die Brandenburger Polizei!

Heute habe ich mein IPhone angeschaltet, um mal einige Daten zu meinem Arbeitsweg zu erhalten.
Hier sind sie: 46,7 km; 1,28 min in Fahrt, Durchschnittsgeschwindigkeit 32 km/h



Ich halte diese Werte auch noch nicht für optimal.
Außerdem gab es auf dem Weg einige Verzögerungen. In Basdorf nach dem Bahnübergang wurde ich von einem Funkwagen der Brandenburger Polizei gestoppt.
Ich wurde nicht gerade nett aber auch nicht unhöflich aufgefordert in die nächste Einfahrt zu fahren, was ich dann auch tat. Dann war die erste Frage als ich meine Kopfhaube auf hatte:" Wo ist denn die Zulassung von dem Teil?" Ich zucke nur mit den Schultern:"Hab ich nicht. Brauch ich aber auch nicht! Ist ja ein Fahrrad." Ich deutete auf die Pedale. "Aber das geht doch nicht. Sie müssen doch Blinker haben!" "Das muss ich nicht. Das ist ein Fahrrad!" erwiderte ich. Da der Polizistin offenbar jetzt nichts mehr einfiel, sagte sie nur kurz:"Da muss ich erst mal mit meinem. Chef telefonieren!" Ich habe sie nach gefragt und die Bestätigung bekommen: Sie hatte in ihrem Leben noch nie so ein komisches Gefährt gesehen. Sicherlich hätte ich früher auch erst überlegt, was ich eigentlich vor mir habe. Es hätte ja auch ein Kraftfahrzeug sein können. Jedenfalls telefonierte Sie und kam dann nach Rücksprache zu der Einsicht, da bei mir soweit alles in Ordnung ist. Allerdings sollte ich den Radweg benutzen. Nun ist die Nutzung oder Nichtnutzung von Radwegen ein Thema über das sich schon diverse Gerichte gestritten haben. Ich jedenfalls machte sie drauf aufmerksam, dass es sich ja hier um einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt. Ich also eigentlich nur Schritttempo fahren kann. "Ja richtig!" pflichtete sie mir bei. Nun ist das natürlich schon totaler Quatsch mit einem normalen Fahrrad auf dem so einem Radweg zu fahren, denn dann kann ich auch laufen. Mit meinem Milan kann ich bauartbedingt nur die Straße benutzen. Wobei ich heute im Net ein Gerichtsurteil aus Sachsen gefunden habe, dass die Vermutung nahelegt, dass es sich bei einem Velomobil gar nicht um ein Fahrrad im Sinne der StVO handelt, für das der Radweg vorgesehen ist. Es kann sein, dass ich in diesem Sinne, dann Radweg gar nicht benutzen darf.
Wie auch immer: ich durfte meine Fahrt fortsetzen und kam noch pünktlich zur Arbeit.

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